1. Allgemeines

Die Bootshausordnung bezieht sich auf das Grundstück, das Clubhaus und die Bootsschuppen des Alster-Canoe-Club Hamburg e.V. (ACC).

2. Betreten des Grundstücks

Das Grundstück, das Clubhaus und die Bootsschuppen dürfen nur von Mitgliedern und von ihnen eingeführten Gästen betreten werden.

3. Hausrecht

Das Hausrecht wird durch ein anwesendes Vorstandsmitglied wahrgenommen. In Abwesenheit des Vorstandes kann jedes andere Mitglied des ACC das Hausrecht war nehmen.

4. Ordnung und Sauberkeit

Den Mitgliedern und Gästen des ACC wird Ordnung und Sauberkeit auf dem Grundstück, im Clubhaus und in den Bootsschuppen zur Pflicht gemacht. Veränderungen am Clubeigentum sind nicht zulässig. Mit Strom ist sparsam umzugehen. Insbesondere ist beim Verlassen des Clubhauses oder einer Bootshalle, sofern sich nicht noch andere Personen sich dort befinden, das Licht auszuschalten.

5. Übernachtungen

Übernachtungen auf dem Gelände des ACC werden durch die Zeltplatzordnung geregelt. Übernachtungen im Clubhaus oder in den Bootsschuppen sind nicht erlaubt.

6. Bootsschuppen

Die Aufsicht in den Bootsschuppen, im Clubhaus und auf dem Gelände obliegt dem Bootshauswart. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Grundsätzlich werden nur Kajaks und Canadier, die Eigentum von Mitgliedern sind, im Bootschuppen gelagert. Jedes unbefugte Benutzen fremder Boote oder fremder Zubehörteile ist verboten.

Offenes Feuer sowie Rauchen ist in den Bootsschuppen verboten. Ebenfalls verboten ist das Lagern feuergefährlicher Flüssigkeiten oder Gase, wie z.B. Aceton, Benzin, Polyesterharze, Epoxydharze, Gaskartuschen o.ä.

Die Gänge in den Bootsschuppen sind stets freizuhalten. Jeder ist verpflichtet sein Boot sauber und trocken zu lagern.

7. Schließanlage / Schlüssel / Verschließen des Objektes

Schlüssel werden nur durch den Vorstand vergeben und wieder eingezogen. Dazu wird vom Vorstand ein Schlüsselwart bestimmt, der die Schlüssel (Chips) ausgibt, um Zugang zum Gelände und den Booten zu  erhalten. Die Schließberechtigung wird vom Vorstand festgelegt und kann nach Bedarf angepasst werden. Für den Schlüssel wird ein vom Vorstand festgelegtes Schlüsselpfand eingezogen. Dieses wird bei rechtzeitiger Abgabe unverzinst wieder ausgezahlt.

Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Verluste sind den Vorstand unverzüglich mitzuteilen.

Die Tore, die Clubhaustür und die Bootsschuppentüren sind stets verschlossen zu halten. Mitglieder müssen, wenn sie das Grundstück, Clubhaus oder die Bootsschuppen verlassen - sofern nicht andere Mitglieder anwesend sind - alle Tore und Türen verschließen. Bei Verstoß gegen diese Richtlinien wird das Schließrecht entzogen.

8. Bootsplätze und Schränke in den Umkleideräumen

Die Bootsplätze für Wanderboote werden durch den vom Vorstand zu bestimmenden Bootsplatzwart vergeben. Bootsplätze für Renn-, Polo und Wildwasserboote werden vom jeweiligen Fachwart vergeben. Zur Lagerung von Ausrüstungsgegenständen können von den Mitgliedern Schränke gemietet werden. Die Vergabe erfolgt durch den Bootsplatzwart. Feuergefährliche Flüssigkeiten oder Gase gemäß Punkt 6 dürfen nicht gelagert werden.

Ein- und Umlagerung von Booten ohne Genehmigung des Bootsplatzwartes bzw Fachwartes sind untersagt. Jedes eingelagerte Boot muss mit dem Namen des Eigentümers versehen werden.

Für die Einlagerung von Booten und die Nutzung von Schränken ist eine vom Vorstand festzulegende Jahresgebühr zu entrichten. Kündigungen eines Bootsplatzes / Schrankes sind nur zum Jahresende möglich. Es wird jedem, je nach Verfügbarkeit ein bestimmter Bootsplatz / Schrank zugewiesen. Es besteht aber kein andauernder Anspruch auf diesen Platz / Schrank. Der Vorstand behält sich vor, je nach Vereinsaktivität, jederzeit einen anderen Platz / Schrank zuzuweisen. Die Vereinsaktivität kann insbesondere durch das Führen eines Fahrtenbuches und / oder die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen nachgewiesen werden. Aktivere Mitglieder und Jugendliche bekommen Bootsplätze, die leichter zu erreichen sind. Sollte jemand aus gesundheitlichen Gründen einen Bootsplatz weiter unten benötigen kann dieses jederzeit mit dem Bootsplatzwart abgesprochen werden.

9. Umkleideräume

Die Duschräume stehen nur Mitgliedern und Gästen zur Verfügung. Nach Benutzung der Duschräume und Waschbecken sind diese zu säubern. Die Toiletten sind so zu verlassen, wie man sie vorzufinden wünscht. Waschbecken dürfen nicht zum Reinigen von Gummistiefeln, Farbpinseln o.ä. verwendet werden. Bootsreparaturen in den Umkleideräumen sind untersagt. Dies gilt auch für die Bootsschuppen.

10. Parken von Fahrzeugen aller Art

Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den befestigten Flächen, Fahrräder nur am Fahrradständer abgestellt werden. Für alle Fahrzeuge gilt auf dem Grundstück Schrittgeschwindigkeit. Das Reparieren oder Waschen von Privatfahrzeugen auf dem Grundstück ist untersagt.

Die Stellplätze für den ACC Bus sowie die Bootsanhänger dürfen nicht zugestellt oder blockiert werden.

Das Abstellen von Fahrzeugen alle Art auf dem Gelände ist nur im Rahmen der Sportausübung, im Rahmen von Veranstaltungen im ACC bzw. im Zusammenhang mit der Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit zulässig.

11. Haftung

Der ACC haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die den Mitgliedern oder Gästen auf dem Clubgelände entstanden sind.

12. Gültigkeit und salvatorische Klausel

Die Bootshausordnung hat solange Gültigkeit, bis sie aufgrund von Änderungen, die durch den Vorstand beschlossen wurden, satzungsbedingten Änderungen oder Änderungen der allgemeinen Gesetzesgebung ungültig wird. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit im übrigen unberührt. Die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für den Fall, dass eine Regelungslücke enthält.

Ausnahmen zu dieser Bootshausordnung, z.B. bei Regatten, sind nur durch Vorstandsbeschluss oder durch den 1. oder 2. Vorsitzenden möglich.

Hamburg, Mai 2011