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Zeltplatzordnung des Alster - Canoe - Club e.V.
Anmeldung, Anreise, Abmeldung, Hausrecht
- Auf dem Clubgelände ist das Zelten für Clubmitglieder
und Mitglieder des DKV sowie Mitglieder ausländischer
Kanu-Verbände erlaubt. Über die Benutzung durch
Nichtmitgliedern des DKV entscheidet der 1. oder 2. Vorsitzende.
- Die Anmeldung erfolgt über den Zeltplatzwart Karsten Giese entweder
per Email kanustation(at)alster-canoe-club.de
oder per Telefon 040 / 47 19 32 88.
- Bei Ankunft auf dem Platz wird der Zeltplatz zugewiesen,
deshalb ist eine genaue Ankunftszeit vorher mitzuteilen.
Weiterhin erfolgt eine Einweisung und die Schlüsselübergabe.
- Bei Abreise ist der Platz bzw. Raum sauber und ordentlich
zu hinterlassen und der Schlüssel zurückzugeben.
- Den Anweisungen des Vorstands insbesondere des Zeltplatzwartes
ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Zeltplatzordnung
können durch sofortige Platzverweise geahndet werden.
Ordnung auf dem Zeltplatz
- Auf dem Platz dürfen keine Gräben oder Löcher
ausgehoben werden.
- Beschädigungen, wie auch Beschriftungen von Inventar,
die durch Gäste verursacht werden, werden in Rechnung
gestellt.
- Die Nachtruhe ab 22 Uhr und bis 6 Uhr ist unbedingt einzuhalten.
- Ein Lagerfeuer darf nicht abgebrannt werden. Das Grillen
und die Nutzung von Campingkochern ist im üblichen
Maße erlaubt. Es muss aber auf die anderen Gäste,
die Mitglieder und Nachbarn Rücksicht genommen werden.
Weiterhin sind die Gäste auf die Einhaltung der Sicherheit
verpflichtet insbesondere auf den Sicherheitsabstand zu
Zelten etc.
- Die Anzahl der Gäste (40), der Zelte (20) und insbesondere
der Wohnwagen (6) sind begrenzt. Wohnwagen dürfen nur
auf der zum Wasser gesehen linken Wiese aufgestellt werden.
- Die Übernachtung im Bootshaus, d.h. Hantelraum und
Jugendraum sowie unter besonderen Umständen im Clubraum
ist nur bei sehr kalten Temperaturen erlaubt. Die Anzahl
der Gäste ist dabei im Hantelraum (10) und Jugendraum
(8) begrenzt. Bei der Vergabe des Jugendraumes ist die Einwilligung
der Jugendwarte Pflicht.
Müllentsorgung, Küchennutzung, Sanitäre Anlagen
- Abfälle sind entsprechend sortiert in die Restmülltonne
oder den Wertstoffsack zu sammeln.
- Alle Anlagen sind zu schonen und stets ordentlich sauber
zu halten und stets ordentlich sowie sorgsam zu behandeln.
Die Besucher haften für etwaige Beschädigungen.
Kraftfahrzeuge
- Die Wiesen dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren
werden. Boots- und Wohnanhänger dürfen jedoch
auf die Wiesen geschoben werden. Wohnmobile werden wie Kraftfahrzeuge
behandelt.
- Da der Parkraum auf dem Clubgelände sehr begrenzt
ist, sollen die Fahrzeuge mit wenig Abstand zueinander sehr
dicht an den "Ketten" am Wegesrand geparkt werden,
wobei die Durchfahrten und die Slipanlage nicht versperrt
werden dürfen. Erst wenn diese Plätze belegt sind,
dürfen die anderen Parkplätze genutzt werden.
Verantwortung und Haftung
- Jede Haftung für Personen- und Sachschäden auf
dem Vereinsgelände wird ausgeschlossen.
- Die Gruppenleiter der Gäste übernehmen insbesondere
die Fürsorge und Aufsichtspflicht bei Minderjährigen.
Gültigkeit und salvatorische Klausel
- Die Zeltplatzordnung hat solange Gültigkeit, bis
sie aufgrund von Änderungen, die durch den Vorstand
beschlossen wurden, satzungsbedingten Änderungen oder
Änderungen der allgemeinen Gesetzesgebung ungültig
wird. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt
die Wirksamkeit im übrigen unberührt. Die unwirksame
bzw. unwirksam gewordene Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung
am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für
den Fall, dass eine Regelungslücke enthält.
- Ausnahmen zu dieser Zeltplatzordnung, z.B. bei Regatten,
sind nur durch Vorstandsbeschluss oder durch den 1. oder
2. Vorsitzenden möglich.
Hamburg, den 27.03.2003
Der Vorstand des Alster-Canoe-Club e.V.
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Letzte Änderung
am 26.08.2005 12:12
durch das Online-Team des ACC.
Heute: 29.08.2008 02:18 Datei: zeltplatzordnung.shtml
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